Im Juni 2003 hat RE/init e.V. sechs Beauftragte für Chancengleichheit
am Arbeitsmarkt der Agentur für Arbeit und neun Vertreterinnen verschiedener
Beschäftigungsträger in Nordrhein-Westfalen zu einem ersten
Netzwerktreffen am 02.07.2003 eingeladen. Ziel dieses ersten Treffens war
es, durch die Bildung eines Netzwerkes Teilzeitausbildung fest zu verankern
und alle Möglichkeiten und Wege für die Zukunft zu ebnen. Ein
regelmäßiger Informationsaustausch, das Wissen jedes Einzelnen,
aber auch die differenzierten Erfahrungen in den einzelnen Projekten sollen
dazu beitragen, verschiedene Möglichkeiten der Ausbildung in Teilzeit
zu eruieren und zu erproben. Die Resonanz zu dem Netzwerktreffen ist sehr
groß, mittlerweile nehmen über 30 Netzwerkpartner aus ganz Deutschland
an den Veranstaltungen teil. Die Teilnehmer/innen bilden eine Arbeitsgruppe,
in der bei jedem Treffen gemeinsam der Inhalt des nächsten Termins
festgelegt wird. Die Treffen finden alle vier Monate statt, Veranstaltungsort
ist RE/init e.V. in Recklinghausen.
Geschäftsordnung für das Netzwerk Teilzeitberufsausbildung
Das Netzwerk Teilzeitberufsausbildung verfolgt die Ziele, Teilzeitberufsausbildung bundesweit bekannt zu machen und als Regelausbildung zu etablieren.
1) Information a) Informationsaustausch über Neuerungen, Änderungen und regionale Entwicklungen durch und unter den Netzwerkpartnerinnen und Netzwerkpartnern b) Informationstransfer über Neuerungen, Änderungen und regionale Entwicklungen c) Gewinnung neuer Netzwerkpartnerinnen und Netzwerkpartner
2) Vernetzung und Optimierung bestehender Angebote zur Teilzeitberufsausbildung
3) Öffentlichkeitsarbeit a) Verteilung von Informationen b) Teilzeitberufsausbildung als eine Ausbildungsvariante bekannt machen, z.B. durch Veranstaltungen, Pressearbeit, Publikationen, Flyer, u.ä. c) Eine aktuelle Homepage führen d) Lobbyarbeit zur Zielerreichung
Die Netzwerkpartnerinnen und Netzwerkpartner sehen sich als Expertinnen und Experten, als Multiplikatorinnen und Multiplikatoren und Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter im Rahmen ihres Selbstverständnisses.
Alle Netzwerkpartnerinnen und Netzwerkpartner sind Multiplikatorinnen und Multiplikatoren und unterstützen die Ziele des Netzwerkes. Einige der Multiplikatorinnen und Multiplikatoren übernehmen eine aktivere Rolle im Netzwerk und werden dadurch zu Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern. Die Expertinnen und Experten rekrutieren sich aus dem Kreis der Multiplikatorinnen und Multiplikatoren.
Die Netzwerkpartnerinnen und Netzwerkpartner agieren im Sinne der Ziele des Netzwerkes Teilzeitberufsausbildung. Grundlage ist ihre Funktion im Netzwerk, geprägt durch ihren institutionellen Hintergrund und dem sich daraus ergebenden Selbstverständnis.
Die Funktionen innerhalb des Netzwerkes sind aufgabenbezogen und dementsprechend zeitlich terminiert.
1) Das Netzwerk ist offen für neue Teilnehmerinnen und Teilnehmer.
2) Das Interesse am Netzwerk wird formlos einer der benannten Ansprechpartnerinnen oder Ansprechpartner bekundet.
3) Mit der Aufnahme in das Netzwerk ist eine Einladung zum nächsten Netzwerktreffen verbunden.
4) Die verbindliche Aufnahme in das Netzwerk Teilzeitberufsausbildung ist mit der Aufnahme in eine MitgliederInnendatenbank verbunden.
1) Jede Netzwerkpartnerin und jeder Netzwerkpartner ist Ansprechpartnerin und Ansprechpartner, insbesondere bei Anfragen, die das eigene Aufgabengebiet betreffen.
2) Die Aufnahme in eine Liste der aktuellen Netzwerkpartnerinnen und Netzwerkpartner, die gleichzeitig auch Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sind, auf der Homepage mit Angaben zum Namen, Institution, Adresse, Telefonnummer und E-Mailadresse ist möglich und gewünscht.
3) Für die Überwachung der Aktualität der Einstellungen ist jede aufgeführte Ansprechpartnerin und jeder Ansprechpartner eigenverantwortlich zuständig.
4) Für die Pflege der Homepage ist eine benannte Netzwerkpartnerin bzw. ein Netzwerkpartner verantwortlich.
1) Die Netzwerktreffen finden in der Regel einmal pro Quartal statt, bei Bedarf auch in kürzeren Abständen.
2) Bei jedem Netzwerktreffen werden ein neuer Termin, ein neuer Ausrichtungsort und eine Verantwortliche oder ein Verantwortlicher für das nächste Treffen sowie eine Verantwortliche oder ein Verantwortlicher für die Protokollführung benannt.
3) Die Dokumentation eines Netzwerktreffens erfolgt durch ein Protokoll und eine An-wesenheitsliste.
4) Bei Interesse und Bedarf werden aus dem Netzwerktreffen heraus themen- und zeitbezogen kleinere Arbeitsgruppen gebildet, die sich außerhalb der Netzwerktreffen zusammenfinden und die Ergebnisse anschließend zum nächsten Netzwerktreffen einbringen.
5) Die Daten der Netzwerkpartnerinnen und Netzwerkpartner werden innerhalb des Netzwerkes gepflegt. Die Zuständigkeit wird innerhalb des Netzwerks festgelegt.
1) Der Austritt aus dem Netzwerk ist jederzeit möglich.
2) Der Austrittswunsch ist formlos einer der benannten Ansprechpartnerinnen oder einem der benannten Ansprechpartner mitzuteilen. Diese oder dieser ist verpflichtet, die Information unverzüglich an die Datenbankpflege weiterzuleiten.
3) Die Netzwerkpartnerin oder der Netzwerkpartner wird beim Ausscheiden aus der MitgliederInnendatenbank wieder herausgenommen; die Darstellung der Netzwerkpartnerin oder des Netzwerkpartners auf der Homepage wird gelöscht.
1) Die Geschäftsordnung erfüllt den Zweck, Inhalte und Verfahrensabläufe des Netzwerkes transparent zu machen.
2) Die Geschäftsordnung gibt Orientierung für neue Partnerinnen und Partner.
3) Die Geschäftsordnung weist auf die Ziele, den Rahmen, das Verständnis und die Arbeitsweise des Netzwerkes hin.
Die Geschäftsordnung wurde durch die vollständige Zustimmung aller anwesenden Netzwerkpartnerinnen und Netzwerkpartner beim Netzwerktreffen am 21.05.2007 als angenommen verabschiedet.